Flugordnung

Die Flugordnung für’s Bankei weicht von den üblichen deutschen Bestimmungen erheblich ab.
Bitte genau durchlesen und einhalten!

bei Alleinflug

ohne Flugbeobachter bis max. 120 Meter max. 10 kg Modellgewicht

Artikel 16

mit Flugbeobachter bis max. 300 Meter, über 10 kg Modellgewicht

Hinweise für Gastflieger


bitte lesen
und
beachten

Der Flugraum

Flugraum

Betriebsbedingungen bei Alleinflug ohne Flugbeobachter bis max. 120 Meter

  1. Die Genehmigung für den Modellflug ist beim Verein RC Modellflug Berchtesgaden e.V. einzuholen.
  2. Die Eintragung im Flugbuch ist Pflicht.
  3. Ein Registrierungs- und Versicherungsnachweis nach EU-VO 2019/947 ist vorzuweisen.
  4. Der internationale Kenntnisnachweis ist Pflicht. (Drohnenführerschein)
  5. Mindestalter für Piloten: 16 Jahre bei Alleinflug.
  6. Nur das Fliegen auf Sichtweite ohne optische Hilfsmittel ist zulässig.
  7. Das UAS muss mit Registriernummer gekennzeichnet sein.
  8. Das max. zulässige Gewicht des UAS – Modells beträgt 10 kg (ein elektrischer Hilfsmotor ist zulässig).
  9. Eine Erstflug- Checkliste für jedes Modell ist anzulegen.
  10. Das überfliegen der Almen ist nur in Ausnahmefällen gestattet, es muss ein Sicherheitsabstand vertikal wie auch horizontal vom 100 m eingehalten werden.
  11. Generell ist der Überflug von Personen bzw. das direkte zufliegen auf Personen verboten. Der Gefahrenbereich (Landewiese, Bankei) ist von nicht beteiligten Personen frei zu halten.
  12. Der Artikel-16-Bescheid, die Richtlinien für den Betrieb von UAS in Österreich und die MFBO (Modellflugplatzbetriebsordnung) müssen mit Unterschrift zur Kenntnis genommen werden.
  13. Die maximale Flughöhe beträgt 120 Meter über dem Pilotenstandort. (siehe Skizze1)
  14. Bei Weidebetrieb im Bereich der Landewiese ist der Platz für den Modellflug gesperrt.
Skizze 1 Bankei
Skizze 1

Betriebsbedingungen nach Artikel 16 mit Flugbeobachter bis max. 300 Meter

  1. Die Genehmigung für den Modellflug ist beim Verein RC Modellflug Berchtesgaden e.V. einzuholen.
  2. Der Eintrag im Flugbuch ist Pflicht.
  3. Ein Registrierungs- und Versicherungsnachweis nach EU-VO 2019/947 ist vorzuweisen.
  4. . Der internationale Kenntnisnachweis ist Pflicht. (Drohnenführerschein)
  5. Mindestalter für Piloten: 16 Jahre bei Alleinflug.
  6. Nur das Fliegen auf Sichtweite ohne optische Hilfsmittel ist zulässig.
  7. Das UAS-Modell muss mit der Registriernummer gekennzeichnet sein.
  8. Ein Flugbeobachter ist einzusetzen. (Der Flugbeobachter muss den Flugbetrieb überwachen und den Luftraum auf Annäherungen von Luftfahrzeugen beobachten).
  9. UAS-Modelle über 10 kg müssen über ein funktionierendes Anti-Kollisionslicht mit deutlich hell weiß blinkendem Licht verfügen.
  10. Das UAS-Modell muss für den Betrieb ab einer Flughöhe von 120 m über dem Pilotenstandort über ein Höhenmessgerät verfügen, welches dem Fernpiloten die aktuelle Flughöhe anzeigt. Damit wird gewährleistet, dass das UAS zu jeder Zeit innerhalb der Höhenlimits betrieben wird.
  1. Bei hellen und einfarbig lackierte Flugmodellen (gänzlich weiß oder grau lackiert) muss das äußere Sechstel der einzelnen Tragflächen mit Signalfarbe (z.B. rote Farbe) gekennzeichnet werden.
  2. Das Überfliegen der Almen ist nur in Ausnahmefällen gestattet, es muss ein Sicherheitsabstand vertikal wie auch horizontal vom 100 m eingehalten werden.
  3. Generell ist der Überflug von Personen bzw. das direkte zufliegen auf Personen verboten. Der Gefahrenbereich (Landewiese, Bankei) ist von nicht beteiligten Personen frei zu halten.
  4. Eine Erstflug- Checkliste für jedes Modell ist anzulegen.
  5. Der Artikel-16-Bescheid, die Richtlinien für den Betrieb von UAS in Österreich und die MFBO (Modellflugplatzbetriebsordnung) müssen mit Unterschrift zur Kenntnis genommen werden.
  6. Die maximale Flughöhe beträgt 300 Meter über dem Pilotenstandort. (siehe Skizze 2)
  7. Bei Weidebetrieb im Bereich der Landewiese ist der Platz für Modellflug gesperrt.
Skizze 2 Bankei
Skizze 2

Hinweise für Gastflieger

Die Einhaltung der Auflagen für den Flugbetrieb machen es erforderlich, dass Gastflieger nur in Anwesenheit eines Vereinsmitglieds des RC Modellflug Berchtesgaden e.V.  fliegen dürfen.

Alle Gastflieger sind herzlich willkommen, wir bitten jedoch, den Flug rechtzeitig vorher beim 1. Vorsitzenden anzumelden.